Inhaltsseite Fachwirt/Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste Die Bezirksregierung Köln bietet bundesweit als einzige Einrichtung die öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlussprüfung für den Fortbildungsberuf „Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für Medien- und Informationsdienste“ an.
Inhaltsseite Gefahrenabwehr Die Bezirksregierung ist vor allem Aufsichtsbehörde in den Bereichen Feuerschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz und nimmt außerdem koordinierende, unterstützende und vorbeugende Aufgaben in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wahr.
Inhaltsseite Rettungswesen Die Bezirksregierung Köln führt in ihrem Regierungsbezirk die Sonderaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften zu Belangen des Rettungswesens.
Inhaltsseite Studienintegrierende Ausbildung (SiA-NRW) Die studienintegrierende Ausbildung bietet jungen Menschen die Möglichkeit, einen Berufs- und einen Studienabschluss parallel zu erwerben.
Inhaltsseite Referendariate Managen will gelernt sein - wir zeigen Ihnen wie! Zukunftsorientiert, spannend und vielfältig im ♥ von Köln.
Inhaltsseite Pädagogische Früherziehung bei Kindern mit Seh- und Hörschädigungen Die pädagogische Frühförderung betreut seh- oder hörgeschädigte Kinder im Alter von drei Monaten bis zur Einschulung. Sie findet als Hausfrüherziehung oder in einer Kindertagesstätte mit Unterstützung der Lehrkräfte der Förderschule statt.
Inhaltsseite Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien an der Mittagsverpflegung in Kindertagesbetreuung sowie Schulen und mehrtägigen Klassenfahrten.
Inhaltsseite Sport Hier erhalten Sie Informationen über die Sportfortbildung, die freiwillige Sportarbeitsgemeinschaft für Lehrkräfte, das Landessportfest der Schulen sowie über Zuwendungen im Bereich Sportförderung.
Inhaltsseite Genehmigung von Vorhaben in Überschwemmungsgebieten und von Anlagen in und an Gewässern Die Bezirksregierung Köln erteilt wasserrechtliche Genehmigungen für die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in, an, über und unter Gewässern, sowie für baugenehmigungsfreie Vorhaben in gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten.