Inhaltsseite Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht und Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht Die Bezirksregierung Köln erteilt den Kommunen oder sondergesetzlichen Wasserverbänden die Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht und regelt deren Übertragung auf den Betreiber eines abwasserproduzierenden Betriebs.
Inhaltsseite Genehmigung kommunaler oder verbandlicher Abwasserbehandlungsanlagen Die Bezirksregierung Köln erteilt die Genehmigung für das Errichten, Betreiben oder wesentliche Ändern von kommunalen oder verbandlichen Abwasserbehandlungsanlagen.
Inhaltsseite Prüfung von Abwasserbeseitigungskonzepten Die Bezirksregierung Köln prüft die gemäß Landeswassergesetz NRW von den Kommunen und sondergesetzlichen Wasserverbänden aufzustellenden Abwasserbeseitigungskonzepte.
Inhaltsseite Prüfung von Kanalnetzanzeigen von Betreibern öffentlicher Kanalnetze Die Bezirksregierung Köln prüft die Kanalnetzanzeigen von Betreibern öffentlicher Kanalisationsnetze im Mischsystem inklusive angeschlossener Schmutzwasserkanäle, an die mehr als 2000 Einwohner angeschlossen sind.
Inhaltsseite Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht und Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht Die Bezirksregierung Köln erteilt den Kommunen die Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht und regelt die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Betreiber des abwasserproduzierenden Betriebs.
Inhaltsseite Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen Die Bezirksregierung Köln erteilt die Genehmigung für das Errichten, Betreiben oder wesentliche Ändern von Behandlungsanlagen für Abwasser aus dem gewerblichen und industriellen Bereich.
Inhaltsseite Genehmigung von gewerblichen oder industriellen Abwassereinleitungen Die Bezirksregierung Köln erteilt im Bereich des Gewerbes und der Industrie Erlaubnisse für die Direkteinleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer oder für die Indirekteinleitung von Abwasser in öffentliche oder private Kanalnetze.
Inhaltsseite Die Bezirksregierung Köln prüft die Kanalnetzanzeigen von privaten, gewerblichen oder diesen vergleichbaren Betreibern von Kanalnetzen, mit einer angeschlossenen Entwässerungsfläche größer drei Hektar.
Inhaltsseite Genehmigung der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Hochwasserschutzanlagen Die Bezirksregierung Köln genehmigt die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern Rhein, Sieg, Agger, Wupper, Rur, Erft und Niers.
Inhaltsseite Genehmigung von Vorhaben in Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein und Sieg) und den Gewässern 2. Ordnung (Agger, Erft, Rur und Wupper) Die Bezirksregierung Köln erteilt die Genehmigung für Vorhaben innerhalb der Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und den Gewässern 2. Ordnung (Agger, Erft, Rur, Wupper).
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