Inhaltsseite Inverkehrbringen von Arzneimitteln / Pharmazeutische Unternehmer Wer Arzneimittel unter seinem Namen in Verkehr bringen möchte, muss vor Aufnahme der Tätigkeit gem. § 67 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) eine formlose Meldung an die Bezirksregierung Köln richten.
Inhaltsseite Klinische Prüfungen Bei der Bezirksregierung Köln sind klinische Prüfungen von Arzneimitteln entsprechend der örtlichen Zuständigkeit anzuzeigen. Nachfolgend finden Sie hier Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen bei klinischen Prüfungen.
Inhaltsseite Pharmaberater:in Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in § 75 Absatz 2 AMG bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater:innen)
Inhaltsseite Wirk- und Hilfsstoffe Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittelwirkstoffe herstellen, prüfen, lagern, verpacken oder in den Verkehr bringen, müssen diese Tätigkeiten bei der Bezirksregierung anzeigen und unterliegen der behördlichen Überwachung.
Inhaltsseite Approbationserteilung als Apotheker oder Apothekerin Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Approbation zur selbstständigen Berufsausübung. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Inhaltsseite Approbationserteilung als Ärztin oder Arzt (deutscher Abschluss) Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Approbation zur selbstständigen Berufsausübung. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Inhaltsseite Approbationserteilung als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (deutscher Abschluss) Approbationserteilung als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (deutscher Abschluss)
Inhaltsseite Approbationserteilung als Zahnärztin oder Zahnarzt (deutscher Abschluss) Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Approbation zur selbstständigen Berufsausübung. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Inhaltsseite Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) als Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen bzw. therapeutischen Berufes.
Inhaltsseite Ersatzurkunde Sollte Ihre Approbationsurkunde in Verlust geraten sein, besteht die Möglichkeit zur Beantragung einer Ersatzurkunde.
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