Bezirksregierung
Köln

Hochwasserschutz

Die Bezirksregierung Köln setzt die Ziele der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie um. Sie ist Genehmigungsbehörde für Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes. Die Bezirksregierung Köln setzt Überschwemmungsgebiete fest.

Hochwasser ist als Teil des Wasserkreislaufes ein Naturereignis, welches aufgrund langanhaltender Niederschläge oder auch Starkregen an großen und kleinen Gewässerläufen auftritt. Gezielte Veränderungen des Wasserhaushaltes, der Landnutzung, der natürlichen Überflutungsflächen und des Gewässerausbaus haben Hochwasserereignisse in unterschiedlichem Maße verschärft. Gleichzeitig wurde in Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten durch Bebauung und anderen Nutzungen das Schadenspotential erhöht.

Die Ziele und Aufgaben der Bezirksregierung Köln im Hochwasserschutz umfassen die Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) und die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Die Bezirksregierung Köln ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Hochwasserschutzanlagen, Maßnahmen in Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern Rhein und Sieg und Vorhaben in den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten.

Zur Früherkennung von Hochwassergefahren betreibt die Bezirksregierung Köln einen Hochwassermeldedienst im Bereich der Einzugsgebiete Sieg, Agger, Erft und Rur.