Bezirksregierung
Köln

Kunst- und Kulturpflege

Im Rahmen der Kulturförderung des Landes NRW betreut die Bezirksregierung Köln das Zuwendungsverfahren von der Antragstellung bis zur Prüfung der Verwendungsnachweise.

Dabei deckt die Landesförderung fast sämtliche Kunst- und Kultursparten ab, so z.B. Bildende Kunst, Interkultur, Film/Neue Medien, Literatur, Musik sowie Tanz und Theater. Die Mitarbeiter:innen der Bezirksregierung beraten im Vorfeld der Antragstellung, erstellen in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW den Bewilligungsbescheid, zahlen die Fördermittel aus und prüfen abschließend den Verwendungsnachweis. Auf dieser und den weiterführenden Seiten finden Sie Informationen zu speziellen Förderprogrammen des Landes NRW wie z.B. „Kultur und Schule“, „Internationale Kulturförderung“, „Ensembleförderung“ und „Regionale Kulturpolitik“.

Ab sofort erfolgt die Antragstellung online. Unter dem Link "kultur.web - Login" gelangen Sie zur Registrierung im Fördernehmercockpit.

Bevor Sie einen Antrag bei der Bezirksregierung stellen, sollten Sie sich in einem ersten Schritt über die unterschiedlichen Kulturförderangebote das Landes NRW (inhaltliche Ausrichtung, Zielgruppen) informieren. Hierzu ist ein Blick auf die Website der Kulturabteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW empfehlenswert. Wenn Sie sich danach immer noch unsicher sind, ob Ihr Projekt für eine Landeskulturförderung grundsätzlich in Frage kommt, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.