Inhaltsseite Abfallstromkontrolle Die Bezirksregierung Köln überwacht im Zuge des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Abfallströme von der Entstehung der Abfälle über die Abfallbeförderung bis hin zur umweltgerechten endgültigen Abfallentsorgung im Regierungsbezirk.
Inhaltsseite Förderung Kreislaufwirtschaft Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft kann ein Stoff den Status eines Nebenprodukts erhalten, um im Wirtschaftskreislauf zu verbleiben.
Inhaltsseite Nachweispflichtige Abfälle - Entsorgungsnachweise Übersicht über den Ablauf und Nachweis der Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Inhaltsseite Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bezirksregierung Köln prüft und genehmigt die Änträge für den Export (aus dem Regierungsbezirk Köln) und den Import (in den Regierungsbezirk Köln) von Abfällen.
Inhaltsseite Anzeige und Erlaubnis abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten Die Bezirksregierung Köln bestätigt die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erforderlichen Anzeigen für das Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln nicht gefährlicher Abfälle und erteilt auf Antrag die Erlaubnis für diese Tätigkeiten mit gefährlichen
Inhaltsseite Raumverträglichkeitsprüfung Für raumbedeutsame Projekte mit überörtlicher Bedeutung werden Raumverträglichkeitsprüfungen durchgeführt.
Inhaltsseite Genehmigung von Vorhaben in Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein und Sieg) und den Gewässern 2. Ordnung (Agger, Erft, Rur und Wupper) Die Bezirksregierung Köln erteilt die Genehmigung für Vorhaben innerhalb der Schutzzonen von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und den Gewässern 2. Ordnung (Agger, Erft, Rur, Wupper).