Inhaltsseite Arzneimittelimport Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Überwachung der Einfuhr von Arzneimitteln und Wirkstoffen sowie die Ausstellung von Einfuhrerlaubnissen und -zertifikaten.
Inhaltsseite Arzneimittelexport Die Bezirksregierung Köln prüft die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen beim Arzneimittelexport.
Inhaltsseite Herstellung von Arzneimitteln Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Überwachung der Arzneimittelherstellung und die Erteilung von Herstellungserlaubnissen gem. § 13 Arzneimittelgesetz (AMG)
Inhaltsseite Pharmaberater:in Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in § 75 Absatz 2 AMG bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater:innen)
Inhaltsseite Klinische Prüfungen Bei der Bezirksregierung Köln sind klinische Prüfungen von Arzneimitteln entsprechend der örtlichen Zuständigkeit anzuzeigen. Nachfolgend finden Sie hier Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen bei klinischen Prüfungen.
Inhaltsseite Wirk- und Hilfsstoffe Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittelwirkstoffe herstellen, prüfen, lagern, verpacken oder in den Verkehr bringen, müssen diese Tätigkeiten bei der Bezirksregierung anzeigen und unterliegen der behördlichen Überwachung.
Inhaltsseite Überwachung von Abfallanlagen Die Bezirksregierung Köln überwacht mehr als 600 bedeutsame Anlagen zum Lagern, Behandeln oder Umschlagen von Abfällen.
Inhaltsseite Großhandel mit Arzneimitteln und Arzneimittelvermittler Die Bezirksregierung Köln erteilt eine behördliche Erlaubnis an Großhändler und Vermittler von Arzneimitteln und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Inhaltsseite Störfallrelevanz Abfälle Gefährliche Abfälle können ebenso wie gefährliche Stoffe ein Störfallpotenzial besitzen. Das Excel-Tool der Bezirksregierung Köln hilft bei der Ermittlung der Störfallrelevanz von Entsorgungsbetrieben.