Inhaltsseite Rettungswesen Die Bezirksregierung Köln führt in ihrem Regierungsbezirk die Sonderaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften zu Belangen des Rettungswesens.
Inhaltsseite Anzeigepflichten nach dem Medizinproduktegesetz Die Hersteller von Medizinprodukten sind verpflichtet, ihre Tätigkeit sowie das Inverkehrbringen von Medizinprodukten elektronisch über das Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bei der Bezirksregierung anzuzeigen.
Inhaltsseite Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung gem. § 34 Abs. 1 MPG Für Medizinprodukte, die rechtmäßig mit einem CE-Kennzeichen versehen wurden, besteht die Verkehrsfähigkeit für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum.
Inhaltsseite Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen von Medizinprodukten Eine Zusammenfassung der wesentlichen Voraussetzungen die beim erstmaligen Inverkehrbringen von Medizinprodukten zu berücksichtigen sind.
Inhaltsseite Arzneimittelexport Die Bezirksregierung Köln prüft die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen beim Arzneimittelexport.
Inhaltsseite Arzneimittelimport Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Überwachung der Einfuhr von Arzneimitteln und Wirkstoffen sowie die Ausstellung von Einfuhrerlaubnissen und -zertifikaten.
Inhaltsseite Gewebe und Gewebezubereitungen Die Bezirksregierung Köln ist für die Erteilung einer Erlaubnis für den Umgang mit Gewebe und Gewebezubereitungen zuständig.
Inhaltsseite Großhandel mit Arzneimitteln und Arzneimittelvermittler Die Bezirksregierung Köln erteilt eine behördliche Erlaubnis an Großhändler und Vermittler von Arzneimitteln und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Inhaltsseite Herstellung von Arzneimitteln Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Überwachung der Arzneimittelherstellung und die Erteilung von Herstellungserlaubnissen gem. § 13 Arzneimittelgesetz (AMG)
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