Inhaltsseite Förderung nach der Rahmenrichtlinie (InvKG) Die Förderung nach der Rahmenrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen ist das wesentliche Instrument zur Umsetzung der Bundesstrukturhilfen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG).
Inhaltsseite Kofinanzierungsprojekte Über Dezernat 37 werden über Bundesprogramme geförderte Vorhaben mit Landesmitteln kofinanziert.
Inhaltsseite Zukunftsgutscheine Das Förderprogramm "Zukunftsgutscheine" fördert Unternehmen zur grünen und digitalen Transformation.
Inhaltsseite Versetzung Versetzungen sind über das Land Nordrhein-Westfalen hinaus auch in andere Bundesländer möglich.
Inhaltsseite Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag Bei Vollzeitmaßnahmen ist grundsätzlich die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages neben der Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) möglich. Auch Unterhaltsbeitrag allein kommt in Betracht (z.B. bei Fachschulen).
Inhaltsseite Nur Maßnahmebeitrag Die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) bei einer Aufstiegsfortbildung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sie ist auch bei Teilzeitmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Inhaltsseite Regelmäßige Teilnahme Wird die regelmäßige Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung nicht fristgerecht durch ein Formblatt F nachgewiesen, kann dies zur Einstellung laufender Zahlungen und zur Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen führen.
Inhaltsseite Fachrichtungswechsel Nach § 7 Abs. 3 BAföG kann Ausbildungsförderung nach einem Ausbildungsabbruch oder Fachrichtungswechsel nur geleistet werden, wenn hierfür ein wichtiger bzw. ein unabweisbarer Grund vorliegt.
Inhaltsseite Förderung ab dem fünften Semester Vom fünften Fachsemester an ist eine (Weiter-)Förderung nur nach Vorlage eines Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formblatt 5) möglich. Eine verspätete Vorlage kann dazu führen, dass der Anspruch auf Förderung ganz oder teilweise verloren geht.