Die Bezirksregierung Köln stellt bei einer Gefahr der Überschreitung der von der Europäische Union vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft Luftreinhaltepläne auf und überwacht die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen.
Im Zuge der Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards hat die Europäische Union (EU) zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt mit der im Juni 2008 in Kraft getretenen Luftqualitätsrichtlinie (2008/81/EG) in der Luftreinhaltepolitik Grenz- und Zielwerte festgelegt. Diese Richtlinie stellt u.a. hohe Anforderungen an Emissionsminderungen und an die Erreichung langfristiger Luftqualitätsziele zur stetigen Verbesserung der Luftqualität in Europa.
Die EU-Länder sind zur Überwachung der Luftschadstoffsituation verpflichtet und haben die Einhaltung der durch die EU vorgegebenen Immissionsgrenzwerte sicherzustellen. Die Grenzwerte, die in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) festgeschrieben wurden, sind verbindlich einzuhalten.
Trotz beachtlicher Fortschritte ist unsere Atemluft vor allem in den Städten nach wie vor übermäßig mit Schadstoffen, insbesondere Stickoxide und Feinstäube, belastet. Die Konzentrationen liegen heute vielerorts so hoch, dass ohne zusätzliche Maßnahmen auch in Zukunft lokale Überschreitungen der Grenzwerte an verkehrsreichen Straßen und Plätzen, im industriellen Nahbereich oder in Wohngebieten auftreten werden.
Bei Gefahr einer Überschreitung von Grenzwerten ist von der Bezirksregierung Köln nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) ein Luftreinhalteplan (LRP) mit kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen zu erstellen. Die Maßnahmen müssen die Überschreitung verhindern oder die Dauer der Überschreitung so kurz wie möglich halten. Außerdem müssen sie eine dauerhafte und großflächige Verbesserung der Luftqualität herbeizuführen. Zu den Maßnahmen gehören z.B. die Einrichtung von Umweltzonen mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge, LKW-Fahrverbote oder auch die Förderung und die Erleichterung des Umstiegs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel. Ein LRP ist großflächig angelegt und umfasst meist ein gesamtes Stadtgebiet.
Vor Erstellung eines LRP richtet die Bezirksregierung Köln in der Regel eine Projektgruppe ein, in der als Vertreter der Öffentlichkeit weitere Behörden, Einrichtungen oder Verbände mitwirken. Die Bezirksregierung koordiniert die verschiedenen Interessen aus den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Verkehr und Umwelt, und stellt den erforderlichen Plan auf. Zur Information der Öffentlichkeit und zur Verbesserung der Qualität des Planes erfolgt dessen Erarbeitung mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger können zum Entwurf des Planes Stellung nehmen. Die Fertigstellung des LRP wird im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln verkündet und der Plan auf Dauer im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
Die Bezirksregierung Köln überwacht in regelmäßigen Abständen die Umsetzung des LRP. Der jeweils erhobene Umsetzungsstand wird im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. Bei Bedarf wird der LRP den Erfordernissen angepasst und fortgeschrieben.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: