Inhaltsseite Flurbereinigungsverfahren Bergheim Die vereinfachte Flurbereinigung dient der Beseitigung landeskultureller Schäden bedingt durch den Tagebau Bergheim. Hierzu zählen die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Erschließung und die Rückgabe der rekultivierten Flächen an die Eigentümer.
Inhaltsseite Anerkennung von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung Die Bezirksregierung Köln erkennt auf Antrag Weiterbildungseinrichtungen als Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung gemäß § 10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) an.
Inhaltsseite Schulabschlusskurse an Weiterbildungseinrichtungen Weiterbildungseinrichtungen haben die Möglichkeit Schulabschlusskurse anzubieten.
Inhaltsseite Sanktionen Mit der Novellierung des Geldwäschegesetzes wurden die Bußgeldtatbestände ausgeweitet; u.a. können auch bei Verweigerung der aktiven Mithilfe, bei fehlender Risikoanalyse, bei internen und/oder Sicherungsmaßnahmen geahndet werden.
Inhaltsseite Pflichten gemäß Geldwäschegesetz Nach dem Geldwäschegesetz obliegen den Verpflichteten verschiedene Pflichten.
Inhaltsseite Dokumentation Vom Verpflichteten sind nach § 8 des Geldwäschegesetzes, insbesondere aufzuzeichnen und aufzubewahren
Inhaltsseite Risikomanagement Nicht alle Unternehmen brauchen die gleiche Risikovorsorge, um sich vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Darum richten sich die gesetzlichen Anforderungen an den jeweiligen Gefahren aus.
Inhaltsseite Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden Es ist die zentrale Verpflichtung nach dem GwG, dass Sie wissen, mit wem Sie Geschäfte machen. Hierfür müssen Sie Ihren Kunden nicht nur identifizieren, sondern auch prüfen, ob die von ihm gemachten Angaben stimmen.
Inhaltsseite Transparenzregister Elektronisches Transparenzregister - Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen werden in einem elektronischen Transparenzregister erfasst.
Inhaltsseite Flurbereinigungsverfahren Betgenhauser Feld In diesem Verfahren werden Flächen für die Verlegung der L 19n bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.