Bezirksregierung
Köln

Die Gestaltung des Fort- und Weiterbildungsangebotes erfolgt nach vereinbarten Verfahren und Kriterien.

Die Entscheidung über die Realisierung einer Maßnahme wie z.B. die Einrichtung von Z-Kursen oder die Durchführung von Fortbildungen in einem Fach oder Bereich erfolgt immer in Absprache und Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der fachlichen Seite innerhalb des Systems der Schulaufsicht (MSB/Bezirksregierung). Alle Angebote haben als zentrale Bezugspunkte die geltenden Richtlinien und Lehrpläne der jeweiligen Schulform(en), den Referenzrahmen Schulqualität und/oder ggf. andere normative Vorgaben des Landes.

In einigen Fächern finden sich Fortbildungsangebote aus zwei Planungsgruppen. Die Angebote mit dem Zusatz Sek. I/II basieren in ihrer Zielsetzung und thematischen Gestaltung auf den Lehrplänen für das Gymnasium, auch mit Blick auf die Abiturprüfungen. Die Angebote mit dem Zusatz ‚Sek. I‘ haben die Sek.I-Lehrpläne von Haupt-, Real-, Gemeinschafts- und Gesamtschule als Grundlage. Lehrerinnen und Lehrer steht es frei zu wählen, welches Angebot sie wahrnehmen, eine schulformbezogene Zugangsbeschränkung existiert nicht.